Was ist OASIS und wie funktioniert die Sperrdatei?

Schematische Darstellung der OASIS-Sperrdatei und des Statusabgleichs vor Spielbeginn

OASIS steht für „Online-Abfrage Spielerstatus“ und ist das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem in Deutschland. Diese Seite erklärt, wie der Abgleich abläuft, welche Sperrarten es gibt und welche Daten dabei verarbeitet werden – faktengenau und ohne Werbeversprechen.

Was genau ist OASIS?

OASIS ist eine bundesweite, anbieterübergreifende Sperrdatei. Sie wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eingeführt, der am 1. Juli 2021 in Kraft trat.

Die rechtliche Grundlage steht in Paragraph 8 GlüStV 2021, der die Errichtung eines zentralen Sperrsystems vorschreibt. Eine OASIS-Sperre wirkt nicht nur bei einem einzelnen Anbieter, sondern bei allen legalen Angeboten gleichzeitig.

Wer gesperrt ist, kann an keinem GGL- oder landesrechtlich lizenzierten Online-Casino, keiner Spielhalle, Spielbank oder Wettvermittlungsstelle teilnehmen. Den größeren Zusammenhang dazu bietet die Regulierung in Deutschland.

Darstellung der bundesweiten, anbieterübergreifenden Wirkung einer OASIS-Sperre

Wie läuft der Abgleich vor dem Spiel ab?

Jeder in Deutschland lizenzierte Anbieter ist verpflichtet, eine spielwillige Person vor Spielbeginn zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen. Diese Abgleichpflicht steht in Paragraph 8 Absatz 3 GlüStV 2021.

Liegt eine Sperre vor, muss die Teilnahme verweigert werden. Für die Person läuft der Abgleich unsichtbar im Hintergrund ab – sie merkt davon im Normalfall nichts, solange keine Sperre eingetragen ist.

Ablauf des OASIS-Statusabgleichs zwischen Anbieter und zentraler Sperrdatei vor Spielbeginn

Genau dieser Pflichtabgleich ist der Grund, warum eine Sperre innerhalb des deutschen Systems faktisch nicht zu umgehen ist. Den vollständigen Gesetzestext stellt das amtliche Portal gesetze-im-internet.de bereit.

Welche Daten werden übermittelt – und an wen?

Die Statusabfrage ist bewusst sparsam gestaltet. Sie liefert nur eine von zwei Antworten zurück: „gesperrt“ oder „nicht gesperrt“.

Übermittelt werden dabei Vorname, Name und Geburtsdatum zur Identifizierung. Eine Weitergabe an Dritte wie die SCHUFA oder Banken findet nicht statt; OASIS ist kein Bonitäts- oder Auskunftssystem.

Die zulässigen Daten und der Umgang mit ihnen sind im Glücksspielstaatsvertrag geregelt. Das Hessische Innenministerium fasst das System und die Datenverarbeitung auf seiner Seite zum Spielsperrsystem OASIS zusammen.

Darstellung der sparsamen Datenübermittlung bei der OASIS-Statusabfrage ohne Weitergabe an Dritte

Selbstsperre oder Fremdsperre – was ist der Unterschied?

OASIS kennt zwei Wege in die Sperre. Bei der Selbstsperre stellt die betroffene Person selbst einen Antrag und schließt sich freiwillig vom Spiel aus.

Bei der Fremdsperre erfolgt die Eintragung durch einen Veranstalter, Vermittler oder eine Behörde – etwa aufgrund von Beobachtungen des Personals oder Hinweisen von Angehörigen auf eine mögliche Spielsuchtgefährdung. Vor einer Fremdsperre ist der Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Sperrarten sind in Paragraph 8a GlüStV 2021 geregelt. In der Praxis überwiegen Selbstsperren deutlich: Rund 96 Prozent der eingetragenen Sperren sind selbst beantragt, etwa 4 Prozent Fremdsperren.

Gegenüberstellung von Selbstsperre und Fremdsperre im OASIS-System

Wie lange dauert eine Sperre?

Eine Sperre gilt grundsätzlich mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann eine kürzere Dauer beantragt werden, die jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf (Paragraph 8a Absatz 6).

Aufgehoben wird eine Sperre nur auf Antrag und frühestens nach Ablauf der Mindestdauer. Wie dieser Weg genau aussieht, beschreibt die Seite zur OASIS-Sperre aufheben.

Was ist die 24-Stunden-Kurzzeitsperre?

Neben der regulären Sperre gibt es eine niederschwellige Schutzmöglichkeit: die 24-Stunden-Kurzzeitsperre, oft Panikknopf genannt. Sie lässt sich per Klick aktivieren und wird nach Ablauf automatisch wieder aufgehoben.

Die personenbezogenen Daten dieser 24-Stunden-Sperre werden nach zwei Wochen gelöscht und fließen nicht in die Langzeitstatistik ein. Bei einer regulären Sperre werden die Daten dagegen erst sechs Jahre nach der Aufhebung gelöscht.

Der Panikknopf ist als sofortige Abkühlphase gedacht – etwa bei akutem Druck, ohne dass gleich eine längere Sperre nötig wird. Wie dieses System in das größere Bild der Nische passt, zeigt der Überblick zu Casino ohne OASIS.

Wer betreibt OASIS und wie groß ist die Reichweite?

Betrieb und Verwaltung der Sperrdatei liegen beim Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen, das bundesweit zuständig ist. Die Marktaufsicht über das Online-Glücksspiel selbst übernimmt dagegen die GGL.

Wie groß die Reichweite des Systems inzwischen ist, zeigt die Bilanz 2025: Im Jahr 2025 gab es über 5,2 Milliarden Abfragen, also rund 432 Millionen pro Monat. Die Zahlen veröffentlicht das Regierungspräsidium Darmstadt.

Anfang 2026 waren rund 367.000 Sperren aktiv im System registriert – zum Vergleich: im Januar 2022 waren es 105.904. Die Schwester-Datei LUGAS ergänzt OASIS um Limit- und Aktivitätsfunktionen; worin sie sich unterscheiden, erklärt der Beitrag zu OASIS und LUGAS im Vergleich.

Visualisierung der OASIS-Bilanzzahlen 2025 mit Abfragen und aktiven Sperren

Hilfe bei Glücksspielproblemen

Glücksspiel kann abhängig machen. Wenn das Spielen belastend wird, gibt es kostenfreie und anonyme Unterstützung. Die bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsucht ist unter 0800 1 37 27 00 erreichbar (Mo. bis Do. 10 bis 22 Uhr, Fr. bis So. 10 bis 18 Uhr).

Einen Selbsttest und Online-Beratung bietet das Portal check-dein-spiel.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit.

Über die Autorin

Lena Vogt beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des deutschen Glücksspielmarkts und den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Spielerschutz und Sperrsysteme. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Funktionsweise des OASIS-Sperrsystems und dem Glücksspielstaatsvertrag. Sie recherchiert konsequent entlang amtlicher Primärquellen.

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